Migration ist nicht zu vermeiden

Grundsätzlich gilt: Ob Kunststoff, Metall, Glas oder Papier - jedes Material, das mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, tritt mit diesen in Wechselwirkung. Aus der Verpackung können Stoffe „herauswandern“ (migrieren) und so ins Lebensmittel gelangen. Dies kann durch direkten  Kontakt erfolgen oder durch „ausgasen“ leichtflüchtiger Substanzen aus der Verpackung.

Die Frage, wo die Kontamination eines Lebensmittels ihre Ursache hat, ist nicht immer leicht zu beantworten. Neben einer möglichen Grundbelastung des Lebensmittels selbst oder durch Stoffeinträge während der Produktion müssen alle verwendeten Pack- und Packhilfsmittel, Druckfarben, Etiketten, Kleber etc. überprüft werden.

Keine Stoffe dürfen die Gesundheit gefährden

Materialien für den Lebensmittelkontakt dürfen nach den geltenden gesetzlichen Rahmenvorschriften bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Stoffe auf Lebensmittel abgeben, die geeignet sind, die Gesundheit zu gefährden oder Geschmack, Geruch und Aussehen zu beeinträchtigen. Dies ist in der Europäischen Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 über “Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“,geregelt.  

Viele dieser Stoffe lassen sich nicht vermeiden, da sie „ubiquitär“ d.h.überall in der Natur verbreitet sind. Andere kommen in so geringen Mengen vor, dass sie von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) oder vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) im Rahmen bestimmter Migrations-Grenzwerte als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden. Je nach Stoff liegen sie in einem Bereich von einigen ppm bis zu einigen ppb. Stoffe, die noch nicht auf ihre toxikologische Wirkung untersucht und bewertet wurden, dürfen in Lebensmitteln nicht nachweisbar sein, wobei die Nachweisbarkeitsgrenze bei 10 ppb liegt.

Unsere Verantwortung für sichere Lebensmittelverpackungen

Der Gesetzgeber fordert einen Nachweis, dass die eingesetzten „Lebensmittelkontaktmaterialien“   mit geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften konform sind. Für PPK-Verpackungen ist dies u.a. in der sogen. 36. Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) geregelt. Zunächst einmal ist jeder, der eine Substanz in ein Lebensmittelkontaktmaterial einbringt, primär für deren Migration ins Lebensmittel verantwortlich. Deshalb ist ein intensiver Dialog zwischen allen Beteiligten in der Lieferkette zwingend erforderlich. Der Hersteller einer PPK-Verpackung muss wissen, welche Substanzen im Karton, in Leimen oder Druckfarben in welcher Konzentration enthalten sind, um entscheiden zu können, welche Verpackung für ein bestimmtes Lebensmittel geeignet ist.

Druckfarben im Fokus

Der wpv unterstützt nachdrücklich die Im Rahmen der geplanten Druckfarbenverordnung geforderte Liste von Stoffen, die in Druckfarben verwendet werden dürfen (Positivliste). Auch sollten Höchstmengen für den Übergang von Stoffen auf Lebensmittel festgelegt werden.

Wenn unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln gefunden werden, muss dies aber nicht in erster Linie an den Farben liegen, mit denen die Verpackungen bedruckt werden. Seitdem in Reis und anderen Lebensmitteln Mineralölbestandteile in Kartonverpackungen gefunden wurden, die aus Altpapier hergestellt werden, richtet sich der Blick auf den Rohstoff selbst und die Hintergründe möglicher Verunreinigungen. Im Fall Mineralöl ist Zeitungspapier, das mit mineralölhaltigen Farben bedruckt wird, die Haupteintragsquelle im Recycling-Karton. Durch eine Umstellung auf migrationsarme Farben könnte dies einfach vermieden werden. Nach der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA sind darüber hinaus auch Herstellung, Lagerung und Transport von Rohmaterialien der eigentlichen Lebensmittel für die Kontamination mit verantwortlich.

Um mögliche Risiken für den Verbraucher auszuschließen und die Verwendung von Altpapier in Lebensmittelverpackungen nicht zu gefährden, ist es zwingend notwendig, alle möglichen Eintragsquellen zu analysieren und die entsprechenden Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Die bislang vorliegenden Entwürfe zu einer Mineralölverordnung werden diesem Grundsatz nicht gerecht und werden vom wpv abgelehnt.

Die Hersteller von PPK-Verpackungen nehmen ihre Verantwortung ernst. Der Einsatz mineralölhaltiger Druckfarben ist drastisch zurückgegangen. Mit dem Arbeitskreis Lebensmittelverpackung haben sie im wpv eine Plattform geschaffen, auf der sich die Experten der Unternehmen über den aktuellen Stand der technischen und wissenschaftlichen Diskussion austauschen können.

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